1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungsgegenstand
1.1 Personal Training mit Artur (kurz PTmitA) verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings-u.Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch PTmitA möglich.
3. Sonstige Leistungen
3.1 PTmitA steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Sa. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit PTmitA.
4. Haftung
4.1 PTmitA schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 PTmitA haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von PTmitA vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. PTmitA übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von PTmitA um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der ersten 5 Trainingseinheiten erfolgt im voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils zu Beginn der Trainingsstunden abgerechnet.(In bar)
5.2 Der Klient erhält von PTmitA eine Quittung.
Zusätzlich zur Quittung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
5.3 Es gilt die jeweils die vor Trainingsbeginn ausgemachten Preise. PTmitA behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft PTmitA im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von PTmitA
7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 4 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung
über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch PTmitA können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von PTmitA gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
10. Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von PTmitA Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmen-vereinbarung hinaus.
10.2 PTmitA hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen
zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese
beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schrift-formerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine ge-
eignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
2.1. Der Abonnent ist verpflichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu orientieren, ob für ihn die Ausführungen des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein kann. PTmitA haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken.
2. Der Beitrag wird zu Beginn der Trainingseinheit in Bar bezahlt.
(Ausnahme sonst tritt Punkt 5 in Kraft).
3. Der Vertrag ruht bei schriftlich nachgewiesener Krankheit von mindestens 4 Wochen. Das Abonnement(Paket) verlängert sich automatisch um die Zeit der Ruhigstellung. Vorübergehende kurze Sportuntauglichkeit, z.B. kurze Erkrankungen bis zu einem Monat entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
4. Die Vertragsdauer richtet sich nach der gebuchten Leistung.
5. Kann PTmitA durch höhere Gewalt keine Leistungen erbringen, so hat der Abonnent kein Anspruch auf Schadenersatz. Während dieser Zeit ruht jedoch der Anspruch von
PTmitA auf Einziehung des Beitrages.
6. Anschriften- oder Kontoänderungen sind PTmitA umgehend mitzuteilen.
7. Während der Laufzeit der gebuchten Leistung erfolgt keine Beitragserhöhung. Bei einer Verlängerung des Abonnement können Beiträge den jeweiligen Konditionen angepasst werden. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer wird der Beitrag entsprechend angepasst.
8. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
9. Gerichtsort ist Weilheim/Schongau…..
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.